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Faksimile Provisorischer Revers zur Übernahme des Thomaskantorats

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Produktinformationen »Faksimile Provisorischer Revers zur Übernahme des Thomaskantorats«

Provisorischer Revers, den der Leipziger Rat Bach noch vor der Wahl zum Thomaskantor (22.4.1723) abforderte. Zu diesem sonst nicht üblichen Vorgehen sah sich der Rat angesichts der Enttäuschungen mit Georg Philipp Telemann und Chr. Graupner veranlasst, die nach erfolgter Wahl die Stelle nicht angetreten hatten. Bachs Entlassung aus dem Köthener Dienstverhältnis war schon am 13.4.1723 erfolgt, der »Dimißions-Schein« also gewiss schon unterwegs. Die Schulordnung der Thomasschule stammte von 1634; eine neue Schulordnung (E. E. Hochw. Raths der Stadt Leipzig Ordnung der Schule zu S. Thomae. Gedruckt bei Immanuel Tietzen 1723) trägt das Publikationsdatum des 13.11.1723. Eine interessante Äußerung Bachs zur neuen Schulordnung enthält das Protokoll des Oberstadtschreibers Carl Friedrich Menser vom 3.12.1723 über die Bekanntmachung der Schulordnung vor den Alumnen und Lehrern der Thomasschule: »Der Herr Cantor und Tertius ließen sich ebenfalls vernehmen, wie sie warnähmen, daß ihnen in der Neuen Ordnung die accidentia gar sehr geschmälert wären, welches ihnen, da die Zeiten iezo ohne dem sehr schwer, gar betrüblich sey, wir gaben darauf zur Antwort, wie man sich nicht entsinne, daß in Gegenhaltung der alten Ordnung etwas entzogen worden, sie müsten sich denn wieder selbige etwas angemaßet haben, in weitern Wortwechsel sich mit ihnen einzulaßen, hielte man vor bedencklich, dahero wir uns wieder zurück aufs Rathaus begaben und von dem Verlauff relation abstatteten«. Auch der Rektor nahm das ihm — wie jedem Lehrer — überreichte Exemplar nur unter Vorbehalt entgegen und verwies auf die noch ausstehende Zustimmung des Konsistoriums. Den Lateinunterricht überließ Bach dem Tertius Carl Friedrich Pezold (geb. 27.5.1675 Ottendorf bei Pirna, gest. 30.5.1731 Leipzig, seit 1704 Tertius an der Thomasschule) gegen eine jährliche Vergütung in Höhe von 50 Talern. In der Ratssitzung vom 2.8.1730 wurde festgestellt, »daß als der Cantor anhero kommen, er wegen der information dispensation erhalten, die Verrichtungen habe M. Pezold schlecht genug verwaltet« und in der Sitzung vom 25.8.1730 beschlossen, den Unterricht Abraham Kriegel zu übertragen.

Faksimile der originalen Handschrift Johann Sebastian Bachs aus dem Jahr 1723, Doppelseite.

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